Tankraumsanierungen

An das Schutzbauwerk eines Öltanks werden heute sehr hohe Anforderungen gestellt. Heute wissen wir, dass gemauerte oder betonierte Schutzbauwerke nicht dicht sind und somit den Anforderungen nicht genügen. Tatsache ist, dass sich mit den Jahren statische Risse, Schwundrisse oder Senkungsrisse bilden, welche die Dichtheit einer Ölauffangwanne beeinträchtigen.

Ölunfälle gibt es immer, jeden kann es treffen. Welcher Hausbesitzer weiss den schon genau, in welchem Zustand sich seine Tankanlage befindet. Gefahren im Umgang mit Heizöl gibt es viele:

Sei es beim befüllen des Tanks, seien es undichte Produkte- oder Druckausgleichsleitungen, feuchte Schutzbauwerke welche den Stahltank langsam verrosten lassen oder Innenkorrosionen und Durchbrüche welche bei ungenügender Wartung (Revisionen mit Sichtkontrolle) auftreten können.

Solche Ölunfälle sind bei undichten Schutzbauwerken kostspielige und langwierige Angelegenheiten. Im schlimmsten Fall verursachen sie Grundwasser - oder Trinkwasserverschmutzungen. Machen eventuell den Abbruch des Öltanks oder sogar des ganzen Gebäudes notwendig Die mit Öl verseuchten Böden müssen ausgebaggert und das Erdreich auf Spezialdeponien gebracht werden was immense Entsorgungskosten verursacht. Der durchdringende Ölgestank von vollgesogenen Mauerwerken lassen ein normales Wohnen kaum mehr zu. Ein Schreckensszenario ohne Ende.

Kleine Ursachen bewirken grosse Schäden

Aus diesen Unfällen haben wir gelernt und der Gesetzgeber hat reagiert. Bei Neutankanlagen muss der Nachweis erbracht werden das sie dicht sind oder der Einbau einer Beschichtung oder Folienauskleidung mit Prüfprotokoll welche die Dichtheit garantieren. Ältere Schutzbauwerke können, wenn sie statisch genügend sind, repariert oder nachträglich mit einer Beschichtung oder Folienauskleidung, problemlos saniert werden.

Spezialarbeiten

Spezialarbeiten dürfen nur von Unternehmen ausgeführt werden, für welche ein Sachverständiger bestätigt hat, dass die Unternehmung über Personal verfügen, das aufgrund seiner Ausbildung , Ausrüstung und Erfahrung gewährleistet, dass die Arbeiten nach dem Stand der Technik erfolgen. Gemäss Art 23 Abs. 1 der VWF. Die Sachverständigen werden vom Bundesamt bezeichnet.

Als Spezialarbeiten gelten der Einbau und die Funktionsprüfung von:

  • Abdichtungen mit Beschichtungen
  • Laminaten
  • Folien
  • Fugendichtungsmassen oder Fugenbänder
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